des Blauwal VR-Café, Theaterstraße 20, 52062 Aachen, vom 07.09.2025
1. Leistungsangebot
1.1. „Blauwal VR-Café“ ist ein Angebot der Redel & Redel GbR, Theaterstr. 20 in 52062 Aachen (nachfolgend der „Betreiber“).
1.2. Im Rahmen des „Blauwal VR-Café“ stellt der Betreiber den Vertragspartnern („Gästen“) die Möglichkeit zur Verfügung, neueste Virtual-Reality-Technologie („VR-Technologie“) im Rahmen von Spielen und Unterhaltungsanwendungen selbst zu erfahren.
1.3. Der Betreiber bietet die Leistungen des Blauwal VR-Café ausschließlich im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gästen wird ausdrücklich widersprochen.
2. Reservierungen und Stornierungen
2.1. Reservierungen sind über die Internetseite des Blauwal VR-Café oder telefonisch möglich. Eine Reservierung wird rechtsverbindlich durch das Klicken des Buttons „Kostenpflichtig reservieren“ bzw. „Buchen und bezahlen“ bzw. durch das Veranlassen einer Reservierung per Telefon. Mit dem Absenden der Reservierung bzw. dem Veranlassen ihrer über das Telefon kommt der Vertrag über die Nutzung des Blauwal VR-Café wirksam zustande. Der Betreiber wird den Eingang der Reservierung per E-Mail an die angegebene Adresse bestätigen.
2.2. Reservierungen sind bis zu 14 Tage vor dem jeweiligen Termin kostenlos stornierbar. Soweit der Betrag bereits abgebucht wurde, wird er auf die gleiche Zahlungsart erstattet.
2.3. Bei Reservierungen, die vor Ort bezahlt werden, ist der Gast verpflichtet, spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn zu erscheinen und seine Tickets zu bezahlen. Ansonsten kann die Spielzeit gekürzt oder der Spielbeginn auf später verlegt werden. Erscheint der Gast nicht, wird ihm die Stornierungspauschale nach Punkt 2.4 in Rechnung gestellt.
2.4. Wird eine Reservierung später als 14 Tage vor dem jeweiligen Termin abgesagt, behält der Betreiber seinen Vergütungsanspruch. Er wird sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Auslagen erspart oder sonst einnimmt. Der Betreiber ist berechtigt, die Summe der gebuchten Spiele als Stornierungspauschale einzubehalten. Der Nachweis einer wesentlich höheren Ersparnis oder wesentlich höheren alternativen Einnahmen bleibt dem Gast unbenommen.
2.5. Soweit es die Buchungssituation zulässt, kann der Betreiber in Fällen der Ziffer 2.4 prüfen, ob und inwieweit eine Umbuchung auf einen Termin innerhalb von 14 Tagen ab dem Buchungsdatum unter Anrechnung der bereits geleisteten Zahlungen möglich ist. Der Betreiber ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
2.6. Ab einer Gruppengröße von 5 Personen oder von über 2 Spielrunden oder im Fall der Reservierung durch Unternehmen ist eine Reservierung nur gegen Vorauszahlung möglich.
2.7. Der Betreiber ist zum Rücktritt von einer Reservierung berechtigt, wenn:
• ihm Anfragen anderer Gäste für den gleichen Zeitraum vorliegen und der bereits reservierte Gast trotz Nachfrage keine Vorauszahlung leistet,
• soweit er an der Leistungserbringung wegen höherer Gewalt oder aus anderen Gründen gehindert wird,
• oder eine Anmeldung unter falschen oder irreführenden Angaben erfolgte, wobei wesentlich die Identität oder das Alter der Gäste sein kann.
Bei höherer Gewalt werden etwaige Vorauszahlungen in Gutscheine umgewandelt. In anderen Fällen werden Vorauszahlungen auf die gleiche Zahlungsart erstattet.
2.8. Rabatte, Angebote und Exklusivreservierungen können nicht miteinander kombiniert werden.
3. Gutscheine und Widerrufsrecht
Beim Erwerb von Gutscheinen auf blauwalvrcafe.de steht dem Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wenn der Gutscheinkauf widerrufen werden soll, sendet der Käufer eine formlose E-Mail mit dem Widerrufswunsch und dem Gutscheincode, um den es sich handelt, an hallo@blauwalvrcafe.de . Der Gutscheinbetrag wird daraufhin auf dem gleichen Wege zurückerstattet, über den dieser bezahlt wurde. Voraussetzung dafür ist, dass der Gutschein zwischenzeitlich nicht genutzt und entwertet wurde.
4. Jugendschutz und Altersfreigabe
4.1. Der Betreiber ist berechtigt, die Altersangaben des Gastes anhand eines öffentlichen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) zu überprüfen. Ist ein Altersnachweis nicht für alle Gäste möglich, ist der Betreiber berechtigt, nur solche Spiele und Multimediaanwendungen zugänglich zu machen, die keine Altersbeschränkung aufweisen oder ab 6 Jahren freigegeben sind.
4.2. Spiele oder Multimediaanwendungen mit einer höheren Altersfreigabe können zur Verfügung gestellt werden, wenn anwesende Erziehungsberechtigte den noch nicht volljährigen Gast begleiten oder ihre formlose schriftliche Erlaubnis hierzu vorliegt; hierzu ist der Betreiber aber nicht verpflichtet.
4.3. Eine Erstattung der Reservierung erfolgt nicht, soweit aufgrund der Altersfreigaben bestimmte Wunschspiele der Gäste nicht zur Verfügung gestellt werden können.
5. Nutzungsausschluss
5.1 Der Betreiber behält sich das Recht vor, Personen im Einzelfall von der Nutzung des Blauwal VR-Café auszuschließen, soweit diese alkoholisiert sind oder sonstige bewusstseinsverändernde Drogen zu sich genommen haben. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass sich einzelne Personen trotz wiederholter Ermahnung störend laut verhalten und damit das Erlebnis der anderen Gäste negativ beeinflussen, soweit sich einzelne Personen aggressiv, fremdenfeindlich, provozierend oder in sonstiger Weise für eine Nutzung des Blauwal VR-Café unangemessen gegenüber den Mitarbeitern oder anderen Gästen verhalten. Die Werbung für politische Parteien, Religionen oder sonstige Ideologien in den Räumen des Blauwal VR-Café ist ebenfalls nicht gestattet.
5.2. Bei der VR-Technologie handelt es sich um eine junge Technologie, die sich stetig weiterentwickelt. Das Blauwal VR-Café setzt aktuellste Technik ein, und über 99,5 % der Gäste haben keine Symptome. Dennoch ist es bei Nutzung der VR-Technologie genauso wie bei anderen Bildschirmanwendungen nicht ausgeschlossen, dass es zu Schwindelgefühl, Übelkeit, Sehstörungen, Augenschmerzen, Orientierungs- und Bewusstseinsstörungen, Kopfschmerzen bis hin zu epileptischen Anfällen kommen kann. Sollte eine entsprechende Vorerkrankung bei Ihnen bekannt sein, wird von der Nutzung des Blauwal VR-Café abgeraten.
5.3 Bei den meisten Gästen kommt es aufgrund der modernsten Technologie sowie der besonders sorgfältigen Spieleauswahl zu keinen Schwindelgefühlen. Falls solche von einer früheren Nutzung bekannt sind, wird empfohlen, dem Personal beim Eintritt einen Hinweis hierzu zu geben. Dieses wird dann entsprechende Maßnahmen empfehlen und bei der Auswahl der Spiele besonders darauf achten. Sollten sich während der Nutzung dennoch entsprechende Symptome zeigen, wird dringend davon abgeraten, die VR-Technologie unmittelbar weiter zu nutzen. Es wird empfohlen, nach ca. 1-1,5 Stunden Spielzeit eine Pause einzulegen.
5.3. Eine Erstattung aufgrund einer eingeschränkten oder nicht erfolgten Nutzung aus Gründen der Ziffer 5.1 oder 5.2 findet ausschließlich nach den Regeln der Ziffer 2 statt.
6. Haftung
6.1. Ansprüche der Gäste auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit dies nicht nachfolgend anderes geregelt ist. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Gäste aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist.
6.2. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Betreiber nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3. Ansprüche der Gäste auf Schadensersatz statt der Leistung sind ausgeschlossen, insbesondere in Fällen der Ziffer 2.7.
6.4. Die Einschränkungen der Ansprüche der Gäste gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7. Bildmaterial, Getränke, Lebensmittel
7.1. Das Fertigen und Verbreiten von Foto- und Videoaufnahmen im Blauwal VR-Café durch Gäste ist erlaubt und erwünscht.
7.2. Foto- und Videoaufnahmen, die der Betreiber auch von Gästen im Blauwal VR-Café anfertigt, können veröffentlicht, verbreitet und zeitlich unbestimmt für die Eigenwerbung des Betreibers genutzt werden.
7.3. Der Verzehr selbst mitgebrachter Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet, außer bei speziellen Angeboten des Betreibers.
8. Sonstiges
8.1. Es gilt deutsches Recht.
8.2. Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen.
8.3. Soweit es sich beim Gast um Kaufleute, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt, wird Aachen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.